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Begriffserklärungen - L |
Landschatz:
Frühe Form der Grundsteuer, unregelmäßig erhoben vom 15. bis
zum frühen 17. Jahrhundert. Die Steuerzahler wurden in den
sog. Landschatzregistern verzeichnet.[1] |
Lehen, Lehnswesen:
Im HochMA ausgebildete Form adliger Herrschaftsausübung. Die
Verleihung von Besitztiteln (Lehnsgütern) war eine Gegengabe
des Lehnsherren für die geleisteten Dienste des Lehnsmannes
(Vasallen). Das Lehnsgut war in der Regel erblich und fiel
erst nach dem Aussterben der Vasallenfamilie an den
Lehnsherren zurück, die Lehnsbindung musste aber jeweils
nach dem Tode des Lehnsherrn oder des Lehnsinhabers
bestätigt werden. Lehen wurden zunächst nur an Adlige
vergeben, seit dem SpätMA gelangten auch Bürger und sogar
auch einige Bauern in den Besitz von Lehen.[1] |
Leibherr:
Adliger oder kirchlicher Herrschaftsträger, von dem ein
Landbewohner persönlich abhängig (leibeigen) war.[1] |
Leibzucht:
1) Nutzungs- und Versorgungsrechte der Altenteiler
(Leibzüchter) gegenüber dem Hofbesitzer,
Leibzucht:
2) Altenteilerhaus.[1] |
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Quellen: |
[1] Linde, Roland und
Heinrich Stiewe: Aus Margit
Lenniger [Hrsg.]: Talle. Das Kirchdorf und seine Nachbarn.
Bielefeld 2005, S. 386f. |
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