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Begriffserklärung - F

Feldmark, Gemarkung: Die zu einer ländlichen oder städtischen Siedlung gehörende Landfläche.[1]

frei, Freie, Freiheit: Völlige persönliche Unabhängigkeit (Personalfreiheit) oder eine besondere Form "milderer" Abhängigkeit wie z.B. bei Hagen- und Amtsfreien.[1]

Freigericht, Freistuhl (Feme): Mittelalterliches Gericht, das ursprünglich direkt dem König unterstand und von einem Freigrafen geleitet wurde; war nur für Freie zuständig, die in der Umgebung freie Güter besaßen. Sie bildeten eine Freigenossenschaft (Femgenossenschaft), aus deren Reihen die Freischöffen bestimmt wurden. Die F. verloren schon seit dem Spätmittelalter an Bedeutung; z.B. Freigericht in Wilbasen.[1]

Freikauf: Ablösung aus der Eigenbehörigkeit gegen Geldzahlung.[1]


Quellen: [1] Linde, Roland und Heinrich Stiewe: Aus Margit Lenniger [Hrsg.]: Talle. Das Kirchdorf und seine Nachbarn. Bielefeld 2005, S. 386.