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Begriffserklärung - F |
Feldmark, Gemarkung: Die zu einer ländlichen oder
städtischen Siedlung gehörende Landfläche.[1] |
frei, Freie, Freiheit: Völlige persönliche
Unabhängigkeit (Personalfreiheit) oder eine besondere Form
"milderer" Abhängigkeit wie z.B. bei Hagen- und Amtsfreien.[1]
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Freigericht, Freistuhl (Feme): Mittelalterliches
Gericht, das ursprünglich direkt dem König unterstand und
von einem Freigrafen geleitet wurde; war nur für
Freie zuständig, die in der
Umgebung freie Güter besaßen. Sie bildeten eine
Freigenossenschaft (Femgenossenschaft), aus deren Reihen die
Freischöffen bestimmt wurden. Die F. verloren schon seit dem
Spätmittelalter an Bedeutung; z.B. Freigericht in Wilbasen.[1] |
Freikauf: Ablösung aus
der
Eigenbehörigkeit gegen
Geldzahlung.[1] |
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Quellen: |
[1] Linde, Roland und
Heinrich Stiewe: Aus Margit
Lenniger [Hrsg.]: Talle. Das Kirchdorf und seine Nachbarn.
Bielefeld 2005, S. 386. |
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