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Begriffserklärung - F |
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Feldmark, Gemarkung: Die zu einer ländlichen oder
städtischen Siedlung gehörende Landfläche.[1] |
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frei, Freie, Freiheit: Völlige persönliche
Unabhängigkeit (Personalfreiheit) oder eine besondere Form
"milderer" Abhängigkeit wie z.B. bei Hagen- und Amtsfreien.[1]
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Freigericht, Freistuhl (Feme): Mittelalterliches
Gericht, das ursprünglich direkt dem König unterstand und
von einem Freigrafen geleitet wurde; war nur für
® Freie zuständig, die in der
Umgebung freie Güter besaßen. Sie bildeten eine
Freigenossenschaft (Femgenossenschaft), aus deren Reihen die
Freischöffen bestimmt wurden. Die F. verloren schon seit dem
Spätmittelalter an Bedeutung; z.B. Freigericht in Wilbasen.[1] |
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Freikauf: Ablösung aus
der ® Eigenbehörigkeit gegen
Geldzahlung.[1] |
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Qellen: |
[1] Linde, Roland und
Heinrich Stiewe: Aus Margit
Lenniger [Hrsg.]: Talle. Das Kirchdorf und seine Nachbarn.
Bielefeld 2005, S. 386. |
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