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Begriffserklärung - F

Feldmark, Gemarkung: Die zu einer ländlichen oder städtischen Siedlung gehörende Landfläche.[1]

frei, Freie, Freiheit: Völlige persönliche Unabhängigkeit (Personalfreiheit) oder eine besondere Form "milderer" Abhängigkeit wie z.B. bei Hagen- und Amtsfreien.[1]
Freigericht, Freistuhl (Feme): Mittelalterliches Gericht, das ursprünglich direkt dem König unterstand und von einem Freigrafen geleitet wurde; war nur für ® Freie zuständig, die in der Umgebung freie Güter besaßen. Sie bildeten eine Freigenossenschaft (Femgenossenschaft), aus deren Reihen die Freischöffen bestimmt wurden. Die F. verloren schon seit dem Spätmittelalter an Bedeutung; z.B. Freigericht in Wilbasen.[1]

Freikauf: Ablösung aus der ® Eigenbehörigkeit gegen Geldzahlung.[1]


Qellen: [1] Linde, Roland und Heinrich Stiewe: Aus Margit Lenniger [Hrsg.]: Talle. Das Kirchdorf und seine Nachbarn. Bielefeld 2005, S. 386.