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Begriffserklärungen
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Begriffserklärungen - G

Gefälle: Abgaben zu besonderen Anlässen (Fälligkeiten).[1]
Geistliches Gericht: Das Gericht des ® Konsistoriums, der Kirchenverwaltung der Grafschaft Lippe, zuständig u.a. für Ehesachen.[1]
Gemarkung: ® Feldmark.[1]
Gemeinheit (Gemeine Mark, Allmende): gemeinschaftlicher Grundbesitz mehrerer Bauern oder eines ganzen Dorfes, meist zur extensiven Rinder-, Schaf- und Schweinehaltung genutzt (® Hude).[1]
Gemeinheitsteilung: Aufteilung und Privatisierung von dörflichen ® Gemeinheiten.[1]
Gemengelage: Abwechselnde Lage von Flurstücken einzelner Besitzer in der Gemarkung; oft musste ein Grundbesitzer Flächen seines Nachbarn betreten oder überfahren, um sein Feld zu erreichen (Überfahrtrecht).[1]

Gestingen (Gestringen): Burg im Spätmittelalter vermutlich westlich des Sumpfen Turm gelegen. Es erinnert noch das Gestinger Feld und die westlich davon gelegenen "Burggraben"-Kliniken an diese frühe Burg.[2]

Gogericht: Instanz der niederen Gerichtsbarkeit, der ein Gograf vorstand; vor dem Gogericht wurden geringere, bußgeldpflichtige Vergehen sowie Fälle von Beleidigung oder Körperverletzung verhandelt. Für Kapitalverbrechen (Mord, Totschlag, schwerer Diebstahl) war dagegen das Kriminalgericht zuständig. Das Gericht tagte regelmäßig zu Ostern und Michaelis (29. September); hier wurden auch ® Weinkäufe und ® Sterbfälle (Erbteilungen) verhandelt.[1]
Gograf, Gogreve: Vorsitzender des ® Gogerichts.[1]

Großkötter: Kleinerer, handdienstpflichtiger Hof, gehörte im Unterschied zu ® Kleinköttern, ® Hoppenplöckern und ® Straßenköttern noch zur vollbäuerlichen Siedlerschicht. Manche G. mussten auch mit einem Pferd Spanndienste leisten (Egetkötter) ® Kolon, ® Kötter.[1]

Grundherrschaft: Im Frühmittelalter entstandene Form der Herrschaftsausübung; Besitz von Höfen oder Stätten durch adelige oder kirchliche Herrschaftsträger (Grundherren), die von abhängigen Bauern (® Meier, ® Kötter) bewohnt und bewirtschaftet wurden (® eigenbehörig, ® meierstättisch).[1]


Qellen: [1] Linde, Roland und Heinrich Stiewe: Aus Margit Lenniger [Hrsg.]: Talle. Das Kirchdorf und seine Nachbarn. Bielefeld 2005, S. 386f.
  [2] Ergänzungen, die sich aus den Texten der "Wüstener Geschichtsseiten im Internet" ergeben.