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Begriffserklärungen
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Begriffserklärungen - G

Gefälle: Abgaben zu besonderen Anlässen (Fälligkeiten).

Geistliches Gericht: Das Gericht des Konsistoriums, der Kirchenverwaltung der Grafschaft Lippe, zuständig u.a. für Ehesachen.

Gemarkung: Feldmark.

Gemeinheit (Gemeine Mark, Allmende): gemeinschaftlicher Grundbesitz mehrerer Bauern oder eines ganzen Dorfes, meist zur extensiven Rinder-, Schaf- und Schweinehaltung genutzt ( Hude).

Gemeinheitsteilung: Aufteilung und Privatisierung von dörflichen Gemeinheiten.

Gemengelage: Abwechselnde Lage von Flurstücken einzelner Besitzer in der Gemarkung; oft musste ein Grundbesitzer Flächen seines Nachbarn betreten oder überfahren, um sein Feld zu erreichen (Überfahrtrecht).

Geographische Koordinaten: Mit den geographischen Koordinaten (geographische Breite und geographische Länge) lässt sich die Lage eines Punktes auf der Erde beschreiben. Die Erde wird dabei in 360 Längengrade und 180 Breitengrade aufgeteilt. Längengrade verlaufen durch Nord- und Südpol, Breitengrade parallel zum Äquator.[1]

Gestingen (Gestringen): Burg im Spätmittelalter vermutlich westlich des Sumpfen Turm gelegen. Es erinnert noch das Gestinger Feld und die westlich davon gelegenen "Burggraben"-Kliniken an diese frühe Burg.[1]

Gfl.: Goldflorin (Lippe 1816) 1 Gfl. = 4 Ort = 40 Groschen.

Gogericht: Instanz der niederen Gerichtsbarkeit, der ein Gograf vorstand; vor dem Gogericht wurden geringere, bußgeldpflichtige Vergehen sowie Fälle von Beleidigung oder Körperverletzung verhandelt. Für Kapitalverbrechen (Mord, Totschlag, schwerer Diebstahl) war dagegen das Kriminalgericht zuständig. Das Gericht tagte regelmäßig zu Ostern und Michaelis (29. September); hier wurden auch Weinkäufe und Sterbfälle (Erbteilungen) verhandelt.

Gograf, Gogreve: Vorsitzender des Gogerichts.

Großkötter: Kleinerer, handdienstpflichtiger Hof, gehörte im Unterschied zu Kleinköttern, Hoppenplöckern und Straßenköttern noch zur vollbäuerlichen Siedlerschicht. Manche G. mussten auch mit einem Pferd Spanndienste leisten (Egetkötter) Kolon, Kötter.

Grundherrschaft: Im Frühmittelalter entstandene Form der Herrschaftsausübung; Besitz von Höfen oder Stätten durch adelige oder kirchliche Herrschaftsträger (Grundherren), die von abhängigen Bauern ( Meier, Kötter) bewohnt und bewirtschaftet wurden ( eigenbehörig, meierstättisch).


Quellen: [1] Ergänzungen, die sich aus den Texten der "Wüstener Geschichtsseiten im Internet" ergeben.