Begriffserklärungen - G |
Gefälle: Abgaben zu besonderen Anlässen
(Fälligkeiten). |
Geistliches Gericht: Das Gericht des
Konsistoriums, der
Kirchenverwaltung der Grafschaft Lippe, zuständig u.a. für
Ehesachen. |
Gemarkung:
Feldmark. |
Gemeinheit (Gemeine Mark, Allmende):
gemeinschaftlicher Grundbesitz mehrerer Bauern oder eines
ganzen Dorfes, meist zur extensiven Rinder-, Schaf- und
Schweinehaltung genutzt (
Hude). |
Gemeinheitsteilung: Aufteilung und Privatisierung von
dörflichen
Gemeinheiten. |
Gemengelage: Abwechselnde Lage von Flurstücken
einzelner Besitzer in der Gemarkung; oft musste ein
Grundbesitzer Flächen seines Nachbarn betreten oder
überfahren, um sein Feld zu erreichen (Überfahrtrecht). |
Geographische Koordinaten: Mit den geographischen
Koordinaten (geographische
Breite und
geographische Länge) lässt
sich die Lage eines Punktes auf der
Erde beschreiben. Die Erde
wird dabei in 360 Längengrade und 180 Breitengrade
aufgeteilt. Längengrade verlaufen durch
Nord- und
Südpol, Breitengrade
parallel zum
Äquator.[1] |
Gestingen (Gestringen): Burg im Spätmittelalter
vermutlich westlich des Sumpfen Turm gelegen. Es erinnert
noch das Gestinger Feld und die westlich davon gelegenen
"Burggraben"-Kliniken an diese frühe Burg.[1] |
Gfl.: Goldflorin (Lippe 1816) 1 Gfl. = 4 Ort = 40
Groschen. |
Gogericht: Instanz der niederen Gerichtsbarkeit, der
ein Gograf vorstand; vor dem Gogericht wurden geringere,
bußgeldpflichtige Vergehen sowie Fälle von Beleidigung oder
Körperverletzung verhandelt. Für Kapitalverbrechen (Mord,
Totschlag, schwerer Diebstahl) war dagegen das
Kriminalgericht zuständig. Das Gericht tagte regelmäßig zu
Ostern und Michaelis (29. September); hier wurden auch
Weinkäufe und
Sterbfälle (Erbteilungen)
verhandelt. |
Gograf, Gogreve: Vorsitzender des
Gogerichts. |
Großkötter: Kleinerer,
handdienstpflichtiger Hof, gehörte im Unterschied zu
Kleinköttern,
Hoppenplöckern und
Straßenköttern noch zur
vollbäuerlichen Siedlerschicht. Manche G. mussten auch mit
einem Pferd Spanndienste leisten (Egetkötter)
Kolon,
Kötter. |
Grundherrschaft: Im Frühmittelalter entstandene
Form der Herrschaftsausübung; Besitz von Höfen oder Stätten
durch adelige oder kirchliche Herrschaftsträger
(Grundherren), die von abhängigen Bauern (
Meier,
Kötter) bewohnt
und bewirtschaftet wurden (
eigenbehörig,
meierstättisch). |