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Urkunde 1560 - Holzabbau der Salzufler in der Wüste.

Urkunde vom 17. Oktober 1560 mit der Graf  Bernhard zur Lippe dem Salzufler Rat
den Holzabbau in der Wüste gestattet.

Die äußere Beschriftung der Urkunde.

Graf Bernhard [VIII.] zur Lippe überträgt am 17. Oktober 1560 Bürgermeistern und Rat zu Salzuflen nach dem Beispiel seines Vorfahren Bernhard [VII.] und zuletzt der während seiner Unmündigkeit eingesetzten vormundschaftlichen Räte die Holzwartschaft über die zum entfernt liegenden Hause Varenholz gehörige Wüste. Er behält sich jedoch das Lösegeld aus den Pfändungen und die Holzgerechtigkeit vor.
Er gestattet ihnen gegen Zahlung von jährlich 20 Tlr. über 4 - 6 Jahre lang den Holzhau unter Schonung der fruchttragenden und der jungen Eichen und der Lohe, danach soll die Wüste wieder "zugeschlagen" und "gehainet" werden; er gestattet ihnen schließlich die Mast neben den sonstigen Nutzungs- berechtigten.
Das angekündigte große Siegel fehlt.
1560, am Donnerstag nach Galli, ist der siebzehnte Tag Octobris.
 
 

Quellen: Dank an Herrn Meier, Leiter des Stadtarchivs von Bad Salzuflen, der mir die Original-Urkunde für die Fotos zur Verfügung stellte.
  Preuß. O. u. A. Falkmann (Hrsg.): Lippische Regesten. Aus gedruckten u. ungedruckten Quellen. Neudruck. Lemgo,1860.