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Urkunde
1560 - Holzabbau der Salzufler in der Wüste. |
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Urkunde vom
17. Oktober 1560 mit der Graf Bernhard zur Lippe dem Salzufler
Rat
den Holzabbau in der Wüste gestattet. |
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Die äußere Beschriftung der
Urkunde. |
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Graf Bernhard [VIII.] zur Lippe
überträgt am 17. Oktober 1560 Bürgermeistern und Rat zu
Salzuflen nach dem Beispiel seines Vorfahren Bernhard [VII.] und
zuletzt der während seiner Unmündigkeit eingesetzten
vormundschaftlichen Räte die Holzwartschaft über die zum
entfernt liegenden Hause Varenholz gehörige Wüste. Er
behält sich jedoch das Lösegeld aus den Pfändungen und
die Holzgerechtigkeit vor.
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Er gestattet ihnen gegen Zahlung von
jährlich 20 Tlr. über 4 - 6 Jahre lang den Holzhau unter
Schonung der fruchttragenden und der jungen Eichen und der Lohe, danach
soll die Wüste wieder "zugeschlagen" und "gehainet" werden; er
gestattet ihnen schließlich die Mast neben den sonstigen
Nutzungs- berechtigten.
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Das angekündigte große Siegel fehlt.
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1560, am Donnerstag nach Galli, ist der siebzehnte
Tag Octobris.
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Quellen: |
Dank
an Herrn Meier, Leiter des Stadtarchivs von Bad Salzuflen, der mir die
Original-Urkunde für die Fotos zur Verfügung stellte. |
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Preuß.
O. u. A. Falkmann (Hrsg.): Lippische Regesten. Aus gedruckten u.
ungedruckten Quellen. Neudruck. Lemgo,1860. |
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