Hüttenbernd oder Hüttenmeier
– Oberwüsten Nr. 66 |
Die Hebamme Pohl aus Oberwüsten
von Jörg Pohl |
Anna Margretha Louisa Hüttenmeier wurde am 22.06.1781 als
eheliche Tochter von Jobst Henrich Hüttenmeier und dessen
Ehefrau Anna Margrehta Elisabeth Deppe auf der Hüttenstraße
Nr. 66 in Oberwüsten geboren. |
Am 24.06.1781 wurde sie in Wüsten von Pastor Clüver getauft. |
Am 10.07.1795 schrieb der
Nachfolger von Pastor Clüver, nämlich Pastor Köhler, einen
Bericht an das ‚Hochfürstlich Lippische Amt Schötmar‘. Darin
beschreibt er die Lage in Wüsten in Bezug auf das
Hebammenwesen. Die Hebamme Schröder aus der Unterwüsten
wurde wegen ihres Alters in den Ruhestand versetzt. Eine
neue Hebamme wurde kurzfristig nicht gefunden.
Eine 36 jährige Einliegerin auf Hüttenberends Hofe namens
Ausmeyers, die sich gemeldet hatte, wurde wegen ihres
Körperbaues nicht genommen. Pastor Köhler berichtet in
diesem Schreiben auch, dass die Bevölkerung der jetzigen
Hebamme bisher nur 6 Groschen für die Geburtshilfe gezahlt
hat. Auf seine Anmerkung hin, dass dies wohl zu wenig wäre,
antwortete man ihm, keine Frau gäbe mehr, auch Meierfrauen
meistens nicht. |
10 Jahre später, am 01.09.1805, heiratete Anna Margrehta
Louisa Hüttenmeier Bernd Henrich Pohl aus Unterwüsten. Im
gleichen Monat brachte Sie ihr erstes Kind zur Welt. Familie
Pohl wohnte als Einlieger bei Schwein in Oberwüsten. Später,
ab 1819 gab der Pastor im Taufregister an, dass sie als
Einlieger bei Rasche in Oberwüsten wohnten. |
Die
zuständige Hebamme für Oberwüsten war Anne Katharine
Elisabeth Wienböker, geborene Schwein. Diese starb am
09.11.1815 an ‚Brustkrankheit‘ im Alter von 67 Jahren.
Pastor Krüger schrieb dazu ins Kirchenbuch: Anne Katharine
Elisabeth, nachgebliebene Witwe des Johann Franz Wienböker,
geb. Schwein, viele Jahre gewesene Hebamme in Oberwüsten. |
Am 27.01.1816 verfasste Pastor
Krüger ein Beglaubigungsschreiben über Anna Margrehta Louisa
Pohl. Diese war 1816 34 Jahre alt. Gleichzeitig bescheinigte
er, dass sie eine ehrbare Frau wäre, und so ihrer Wahl zur
Hebamme seitens der Kirche nichts im Wege stünde. |
Kurz danach, am 14.02.1816,
schrieb Gemeinderat Weßel aus Schötmar, dass von der Kanzel
und in den Bauerschaften öffentlich bekannt gemacht worden
war, wer gegen die Wahl der Frau Pohl zur Hebamme wäre,
dieses unverzüglich dem Amte mitzuteilen hätte. Es kam aber
kein Einspruch. |
So wurde Frau Pohl, die zu dieser Zeit selbst schon
vierfache Mutter war, zusammen mit einer anderen
Hebammenschülerin aus Ehrsen wahrscheinlich in Lemgo von
Medizinalrat Dr. Focke unterrichtet. Dass der Unterricht
erfolgreich abgeschlossen wurde, bescheinigte Dr. Focke am
05.03.1816. Frau Pohl selbst war zu dieser Zeit mit ihrem 5.
Kind im 6. Monat schwanger. Zwei Tage zuvor, am 03.03.1816,
wurde Frau Pohl vereidigt. |
Am 06.03.1816 schrieb Gemeinderat Weßel, dass die Anstellung
der Hebamme Pohl von der Kanzel bekannt gemacht worden war.
Frau Pohl war nun offiziell die neue Hebamme von Oberwüsten.
Ihr 5. Kind aus der Ehe mit Bernd Henrich Pohl brachte sie
am 24.06.1816 zur Welt. Der Knabe verstarb aber 3 Wochen
später am ‚Husten‘. |
Hebamme Pohl leistete im Durchschnitt pro Jahr bei 30
Geburten Geburtshilfe. |
Sie selbst wurde noch zweimal Mutter, nämlich 1819 und 1822. |
Am 31.08.1823 verstarb ihr Ehemann an einer Kolik. Die Witwe
Pohl heiratete nicht noch einmal. |
Am 29.06.1844 verfasste Pastor Knoll aus Wüsten ein
Bittschreiben an das ‚Hochfürstliche Amt Schötmar‘. Darin
berichtet er, dass die Hebamme Pohl schon seit einiger Zeit
aus Krankheitsgründen ihren Dienst nicht mehr versehen
könne. Frau Pohl hätte gesagt, dass Ihre Kränklichkeit durch
ihren Beruf entstanden wäre. Sie hätte sich im Winter oft
erkältet, vor allem, wenn sie nachts gerufen wurde.
Mittlerweile sei sie fast ganz arbeitsunfähig. |
Pastor Knoll bat das Amt um eine Pension von jährlich12 bis
13 Reichstalern für die Hebamme. Am 30.07.1844 wurde Frau
Pohl eine jährliche Pension aus dem Hebammenfonds von 6
Reichstalern bewilligt. Das Geld bekam sie jeweils zu
Michaelis. |
Die Hebamme starb am 27.02.1849 in Oberwüsten. Pastor Knoll
gab als Todesursache ‚Auszehrung‘ an. Das ist
gleichbedeutend mit Tuberkulose oder Entkräftung. |
Am 15.10.1849 bat Pastor Knoll die ‚Hochfürstliche
Regierung‘ darum, den Erben der Hebamme Pohl, einem Sohn und
einer Tochter, doch bitte noch für ein Jahr die Pension von
6 Reichstalern zu zahlen. Der Sohn und die Tochter, die
beide arm wären, hätten die kränkliche Mutter lange gepflegt
und hätten auch die Beerdigungskosten selbst aufgebracht. |
Der daraufhin befragte
Untervogt Kleine gab zu Protokoll, dass die Hebamme 4
unbemittelte Kinder hinterlassen hatte, 2 davon verheiratet,
2 ledig. Weiterhin gab er an, dass letzte durch die lange
Pflege der Mutter verarmt sind. |
Am 23.11.1849 wurde zugunsten der Kinder entschieden. Sie
erhielten einmalig 6 Reichstaler. |
Die Hebamme Anna Margrehta Louisa Pohl wurde 67 Jahre alt. |