Neben der Heerser Mühle ist die Kixmühle
in Oberwüsten die älteste im Amte Schötmar. Sie war schon
seit langem, wahrscheinlich seit Anbeginn, im Besitz der
Herren zur Lippe. Im Jahre 1492 wurde ihnen jedoch der
Besitz von den Varenholzer Vettern Lutbert de Wend streitig
gemacht. |
1492. Dec. 22.
Lutbert de Wend Lutbert's Sohn und Lutbert de Wend Ottto's
Sohn zu Varenholz klagen bei den Rathe der Stadt Soltuffelen,
daß Statius von Barkhusen Amtmann des E. H. Bernhard zur
Lippe in ihr väterliches Erbe die Kickesmollen (Kixmühle zu
Wüsten) und ihre unvordenkliche Were eingreife, und fordern
die Stadt auf, ihren Bürger den Müller Heinrich davon
abzuhalten, daß er sich der Mühle unterwinde. D. 1492 Sonnab.
nach Thomas. |
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In Folge
dieser Ansprache ließ Bernhard, welcher den Müller
eingesetzt hatte, am Freit. nach Jubil. 1493 an die
Kirchthüren zu Herford, Uflen, Schötmar, Langenholzhausen,
Vlotho eine Edictalladung anschlagen, werin er die Haltung
eines Gogerichts auf Mont. nach Eraudi "bei der Kickesmollen
in der Woisten" ankündigt, bei welchem Jeder seine Ansprüche
an die Mühle und deren Zubehörungen die Waghorst, die
Evenede, Sepesgut von Enger und einen Hof zu Holfessen bei
Verlust derselben vorzubringen habe. Der Gograf Deppe Molner
hegte dieses Gericht mit den Dingpflichten Ludolf von
Iggenhusen, Friedrich de Swarte d. Ä., Nolte Ilges, Hermann
Geysenberg u.s.w. am Mont. nach Eraudi und ließ auf Frage
des Lippischen Fürsprechers verschiedene Urteile weisen: man
müsse auf die Ansprecher warten bis der Tag am höchsten sei,
man müsse sie "drigge (dreimal) eeschen an dem Gerichte
overwerff", wenn dann Niemand Schein oder Stimmen hören
lasse, so habe der Gograf den E. H. Bernhard in die Güter
einzuweisen. Nachdem von zwei "fromen Mannen uth dem Werff"
untersucht war, ob der Tag am höchsten stehe, und Niemand
erschienen war, wurde Bernhard in die Kicksmühle und die
Güter an beiden Seiten der Glyntbecke eingewiesen und der
Richteschein besiegelt. Die Wenden waren vielleicht aus
Furcht ausgeblieben oder hatten ihren Anspruch aufgegeben,
nachdem Bernhard ein Verwendungsschreiben der
Ravensbergischen Räthe Johann Nagel und Wilhelm von
Nesselrode zu Palsterkamp an ihn vom Freit. nach Cant. am
Abend ascens. dom.
abweisend beantwortet hatte, weil nach Angabe seiner
Amtleute, Vögte und vieler "Oltsetten" die Mühlenstätte und
das Gut ihm gehöre. |